Erwerbsmigration: Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

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Das Bundeskabinett hat jetzt die Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen. Den Beschluss können Sie hier herunterladen.

Die Eckpunkte sehen insbesondere Folgendes vor:

 

Fachkraft-Säule:

  • Personen mit anerkannter Berufsqualifikation sollen in jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen arbeiten dürfen. Es gilt allein die Einschätzung des Arbeitgebers, ob die Fachkraft die Tätigkeit ausüben kann.
  • Die Gehaltsgrenzen bei der Blauen Karte EU werden gesenkt, insbesondere für Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen.
  • Eine teilweise Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation soll zur Einreise und Beschäftigung als Fachkraft befähigen. Die volle Anerkennung soll innerhalb von drei Jahren nachgeholt werden können.
  • Die Vorrangprüfung bei der Einreise zur Aufnahme einer Ausbildung wird abgeschafft.

 

Erfahrungs-Säule:

  • Eine qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen soll mit zweijähriger Berufserfahrung ohne formale Anerkennung ermöglicht werden, wenn eine mindestens zweijährige Berufsausbildung im Herkunftsland absolviert wurde und einen Mindestgehalt von 45 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gezahlt wird.
  • Die Gehaltsgrenze für IT-Kräfte mit Berufserfahrung soll reduziert werden.
  • Durch eine sog. Anerkennungspartnerschaft soll die Einleitung des Anerkennungsverfahrens erst nach der Einreise und Beschäftigung möglich sein.

 

Potenzial-Säule:

  • Eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems zur Arbeitsplatzsuche anhand der Kriterien Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter wird eingeführt.
  • Es wird die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung während der Arbeitsplatzsuche geschaffen.

 

Weitere Regelungen:

  • Die Westbalkanregelung soll entfristet und das Kontingent „mindestens deutlich“ angehoben werden. Auch wird eine Ausweitung auf weitere Staaten angestrebt.
  • Die BA bekommt die Möglichkeit in Abstimmung mit der Bundesregierung befristete Kontingente für bestimmte Branchen festzulegen, die unabhängig von der Qualifikation für bis zu sechs Monate einreisen können.

 

Daneben enthalten die Eckpunkte folgende Begleitmaßnahmen:

  • Maßnahmen zur Werbung und engerer Zusammenarbeit mit Drittstaaten sollen die Vermittlung und das Matching von offenen Stellen und ausländischen Fach- und Arbeitskräften erleichtern.
  • Für den Spracherwerb im In- und Ausland sollen quantitativ und qualitativ die Angebote von Sprachkursen und Prüfungen ausgebaut werden.
  • Die Anerkennungsverfahren sollen digitalisiert, optimiert und beschleunigt werden. Auch Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote sollen ausgebaut werden.
  • Die Verwaltungsverfahren sollen durch verschiedene Vorhaben digitalisiert, beschleunigt und transparenter gestaltet werden. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden soll besser abgestimmt werden.
  • Die gesellschaftliche Integration soll durch eine Reihe von Maßnahmen gestärkt werden, damit die Arbeitskräfte und ihre Angehörigen sich in Deutschland willkommen fühlen.

 

Erste Bewertung der BDA:

Die Eckpunkte sehen viele sinnvolle Maßnahmen vor. Viele Punkte aus dem Zehn-Punkte-Plan zur Erwerbsmigration der BDA wurden von der Bundesregierung aufgegriffen. Insbesondere die Möglichkeit, mit Berufserfahrung und ohne formale Anerkennung einzureisen, ist eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Regelungen.

Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen zur Beschleunigung, Digitalisierung und stärkere Transparenz der Verwaltungsverfahren schnell umgesetzt werden. Eine ausführliche Bewertung der Eckpunkte finden Sie in der Anlage. Diese wird die BDA im weiteren Verfahren bei den Ministerien einbringen.

Die Presseinformation der BDA zu den Eckpunkten können Sie hier herunterladen.

Die Bundesregierung plant das zur Umsetzung notwendige Gesetzespaket bereits Anfang 2023 im Kabinett zu beschließen. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.