EU-Koordinierung bei Einschränkungen der Freizügigkeit

Corona

Der Rat der EU hat am 13. Oktober eine Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie angenommen, diese könnenn Sie hier herunterladen.

Mit der Empfehlung legt der Rat gemeinsame Kriterien, Kartierungen und Schwellenwerte für Freizügigkeitsbeschränkungen fest. Kernstück der Koordinierung ist eine Karte mit gemeinsamen Farbcodes auf Grundlage der gemeinsamen Kriterien. Welche Quarantäne- und Testmaßnahmen die Mitgliedstaaten anwenden, bleibt jedoch weiterhin ihnen überlassen. Alle Maßnahmen müssen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung folgen.

Um Störungen des Binnenmarkts zu begrenzen, werden Ausnahmen von der Quarantänepflicht empfohlen für Arbeitnehmer und Selbstständige in systemrelevanten Berufen sowie mit zwingend beruflichem Grund, einschließlich Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmer und Saisonarbeitskräfte. Ausführliche Informationen können Sie hier herunterladen.