Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 28. Mai die Fachlichen Weisungen zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds (Kug) veröffentlicht, die mit dem „Sozialschutz-Paket II“ befristet bis Ende 2020 gesetzlich verankert worden sind.
Die Fachlichen Weisungen finden Sie auf der Webseite der BA unter www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen
Ergänzend hierzu hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein ein FAQ-Papier zu den aktuellen Änderungen beim Kurzarbeitergeld durch das Sozialschutz-Paket II erstellt, das Sie hier herunterladen können.