In unserem letzten Sonderrundschreiben Nr. 22 / 2021 vom 10.05.2021 konnten wir Ihnen bereits die aktuelle und seit dem 10.05.2021 geltende Niedersächsische Corona-Verordnung übersenden und Ihnen in einer kurzen Übersicht die wichtigsten Lockerungen darstellen.
Nunmehr hat die Niedersächsische Staatskanzlei noch einmal ein FAQ zu den Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung erstellt. In diesem FAQ werden die wichtigsten Änderungen in der aktuellen Corona-Verordnung etwas verständlicher erläutert.
Sie können die FAQ der Niedersächsischen Staatskanzlei zur aktuellen Corona-Verordnung hier herunterladen.