Förderinstrumente der BA für geflüchtete Menschen

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Durch die von der EU beschlossene „Massenzustrom-Richtlinie“ haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit nun Zugang zu Sozialleistungen, Bildung und Arbeit und natürlich medizinische Versorgung.

Es sind im Moment sicherlich in erster Linie humanitäre Fragen, die beantwortet werden müssen. Dennoch überlegt die Bundesagentur für Arbeit präventiv, wie es weitergehen könnte und bereitet sich auf die Frage vor, wann und womit sie den ankommenden Flüchtlingen auch perspektivisch in Richtung Bildung und Arbeit am ehesten helfen kann.

In der beigefügten Übersicht finden Sie die Förderinstrumente der BA, die den geflüchteten Menschen aus der Ukraine zur Verfügung stehen, sofern auch die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Übersicht der BA können Sie hier herunterladen.