Frauen in Leitungspositionen: Bundesregierung legt achten Bericht über Frauenanteil in Führungsebenen vor

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Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2024 den Achten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes beschlossen und veröffentlicht.

Den Bericht des Bundeskabinetts können Sie hier herunterladen.

Der Bericht stellt u.a. die folgenden Entwicklungen dar:

▪ Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG insgesamt kontinuierlich

gestiegen.

▪ Im Bereich der Privatwirtschaft besteht für die Aufsichtsräte der in diesem Bericht

betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2021 um 7,4 Prozentpunkte. Der Frauenanteil in den

Aufsichtsräten der betrachteten Unternehmen liegt bei 26 %.

▪ Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 % erfüllen müssen, überschritten die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,7 Prozentpunkte (Frauenanteil 35,7 %).

▪ Der Frauenanteil in den Vorständen der betrachteten Unternehmen stieg im Betrachtungszeitraum bis 2021 um 5,4 Prozentpunkte auf 11,5 %.

▪ 62,1 % der untersuchten Unternehmen haben eine Zielgröße für den Vorstand veröffentlicht. Von diesen 1310 Unternehmen haben 53 % die Zielgröße Null festgelegt, 47 % haben Zielgrößen größer Null festgelegt und veröffentlicht. 799 Unternehmen haben für das Geschäftsjahr 2021 keine Zielgröße angegeben.

 

Bewertung der BDA:

Die kontinuierlich positive Entwicklung zeigt, dass kein gesetzlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Der von der Bundesregierung erneut kritisierte hohe Anteil von Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt haben, ist darauf zurückzuführen, dass gerade bei oftmals sehr kleinen Gremien die Planbarkeit im Hinblick auf deren künftige Zusammensetzung fehlt und diese Unternehmen trotzdem korrekt ihren Berichtspflichten nachkommen.

Dies zeigen auch die vom Bericht dokumentierten Begründungen der Unternehmen: die Zielgröße Null wird mit laufenden Mandaten des bestehenden Vorstands und/oder der nicht geplanten Vergrößerung des Vorstands begründet. Eine weitere Begründung ist, dass es aufgrund der geringen Anzahl von weiblichen potentiellen Bewerbern zum Zeitpunkt der Zielgrößensetzung nicht und auch zukünftig nicht möglich ist, diese Stelle mit einer Frau zu besetzen. Zudem stellen Begründungen darauf ab, dass ein Augenmerk auf die Qualifikation und individuelle Persönlichkeit der Kandidaten unabhängig vom Geschlecht gelegt wird.

Diese rundum nachvollziehbaren Begründungen zeigen, dass die mit der Veröffentlichung des Berichts getätigten politischen Diskussionen um eine Verschärfung und zusätzliche Sanktionierung der Zielgrößenvorgaben völlig fehlgeht.

Schließlich hinken die Zahlen der Bundesregierung wie immer hinter der tatsächlichen Entwicklung hinterher: So zeigen Erhebungen beispielsweise, dass aktuell der Frauenanteil in Aufsichtsräten von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen bereits bei 36,5 % liegt und in deren Vorständen bei 18,9 %.

Angesichts der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Berichts der Bundesregierung immer bereits wesentlich aktuellere Erhebungen vorliegen, stellt sich die erneut die Frage, ob die Berichterstattung in dieser Form noch einen Mehrwert generiert.