Gesamtkonzept des BMAS zur Umsetzung der Ausbildungsgarantie

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Die BDA hat jetzt ein „Gesamtkonzept“ des BMAS bekannt gegeben, in dem die Vorstellung des Ressorts zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag angesprochenen „Ausbildungsgarantie“ zusammengefasst ist. In diesem Konzeptpapier wird neben den im Referentenentwurf vorgesehenen punktuellen Gesetzesänderungen zur Einführung eines neuen Berufsorientierungsprogramms, zur Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung, zu einem Mobilitätszuschuss für Auszubildende und zur Ausweitung der Zielgruppe von BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) auch ein breites Spektrum untergesetzlicher Impulse und Zielsetzungen entfaltet. Damit unterfüttert das BMAS seine Ankündigung, die Umsetzung der Ausbildungsgarantie als Prozess zu verstehen, „der etablierte Strukturen und vorhandene Unterstützungsangebote mit neuen Elementen für die Unterstützung der Aufnahme und den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung kombiniert.“

Dieser Ansatz, der insbesondere auf die weitere Stärkung der beruflichen Orientierung, auf die Erhöhung der Mobilität sowie auf die Ausbildungsvorbereitung und -unterstützung setzt, greift viele der Vorschläge der BDA auf, wie die Ausbildungsgarantie als Chancengarantie verstanden und ausgestaltet werden kann.

Abzulehnen ist jedoch die vorgesehene, grundsätzliche Öffnung der bisher für sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte jungen Menschen reservierten BaE für Bewerber und Bewerberinnen, die zu Beginn eines Ausbildungsjahres trotz Beratung, Vermittlungs- und Bewerbungsbemühungen nicht in eine betriebliche Ausbildung eingemündet sind. Hier besteht die Gefahr eines ausgeweiteten Angebots an BaE in Konkurrenz zu unbesetzt bleibenden betrieblichen Ausbildungsplätzen und auch in Regionen mit Stellenüberhang.

Bedauerlich ist, dass das Konzeptpapier bei der Analyse der Ausgangslage auf dem Ausbildungsmarkt, auf der die Ausführungen zur Ausbildungsgarantie aufsetzen, Äpfel mit Birnen vergleicht und der Zahl der 68.900 am 30.September 2022 noch unbesetzten, bei der BA gemeldeten Ausbildungsplätze nicht etwa die Zahl der 22.700 zum gleichen Zeitpunkt noch gemeldeten unversorgten Ausbildungsbewerber gegenüberstellt. Diese fehlt völlig in der Analyse. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass im Jahr 2020 1,38 Millionen 20- bis 30-Jährige nicht über einen Berufsabschluss verfügten – ohne jede Ursachen- und Zielgruppenanalyse und ohne Abwägung, in welchem Umfang und mit welchen Förderkonstellationen diese Zielgruppe für eine Ausbildung zu erschließen und zu motivieren wäre. Gefolgert wird hieraus, es gebe nicht nur Besetzungs-, sondern auch Versorgungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt.