Gesetzliche Krankenversicherung: Prognosen des Schätzerkreises für 2022

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Der Schätzerkreis, der aus Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) und des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) besteht, hat seine Prognosen zur Finanzentwicklung 2022 in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt.

Für das Jahr 2022 geht der Schätzerkreis davon aus, dass die insbesondere von den Krankenkassenbeiträgen getragenen Einnahmen des Gesundheitsfonds – inklusive des regulären Bundeszuschusses von 14,5 Mrd. € und des ergänzenden Bundeszuschusses von 7 Mrd. € – bei 256,8 Mrd. € liegen werden. Außerdem ist bereits eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 2,1 Mrd. € in den Einnahmen berücksichtigt.

Die Ausgaben aller Krankenkassen werden demgegenüber voraussichtlich 284,2 Mrd. € betragen. Die Differenz von 27,4 Mrd. € wird durch den Zusatzbeitrag abgedeckt. Damit der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,3 % nicht übersteigt, muss ein weiterer ergänzender Bundeszuschuss von 7 Mrd. € durch Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium und Zustimmung des Bundestags festgelegt werden. Das bedeutet, dass der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine entsprechende Rechtsverordnung auf den Weg bringen muss, die die Zustimmung des Bundesfinanzministers findet. Dies ist jetzt geschehen. Der neu konstituierte Bundestag muss den Zuschuss dann noch beschließen.

Der danach verbleibende endgültige durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird vom BMG festgelegt. Wir werden Sie darüber informieren. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest.

Die Finanzprognosen des Schätzerkreises mit einem Defizit von 27,4 Mrd. € verdeutlichen jedoch nachdrücklich den Handlungsdruck der künftigen Bundesregierung: Es geht nichts an einer – längst überfälligen – durchgreifenden, nachhaltigen und kostensenkenden Strukturreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorbei, um einen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 40 % zu halten.