Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, BT-Drs. 20/9999 wurde in 2. und 3. Lesung vom Bundestag entsprechend der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses BT-Drs. 20/10150 beschlossen.
Durch die Beschlussempfehlung werden die in der Bereinigungssitzung zum Haushalt des Haushaltsausschusses beschlossenen Änderungen umgesetzt. Damit entfällt der Ausgleichsbeitrag der BA an den Bund und die Regelungen bei den Sanktionen für Totalverweigerer im Bürgergeld werden befristet. Die eigentlich für den 2. Februar geplante abschließende Beratung im Bundesrat wurde verschoben.
Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 22. März 2024 statt. Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 ist nicht zustimmungsbedürftig. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.