Hinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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Am 12. Dezember 2021 ist mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in § 20a IfSG eingeführt worden. Ab dem 16.März 2022 gilt danach eine Impfpflicht für Personal in bestimmten Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen, wie z.B. Pflegeheimen und Kliniken.

In einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) jetzt die sich im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ergebenden wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Die FAQ der BDA mit Stand Januar 2022 können Sie hier herunterladen.