Informationen zum Impfstart der Betriebsärzte ab dem 7. Juni 2021 und EINLADUNG zu einer Veranstaltung der UVN zum Thema am 27. Mai 2021

Corona, Corona-Update, Newsletter

Ab der Woche vom 7. Juni 2021 (KW 23) werden auch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bundesweit in die dezentrale COVID-19-Impfkampagne einbezogen. Anfangs wird nur eine begrenzte Liefermenge pro Woche an Impfstoffen für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Daher steht jedem Betriebsarzt/ jeder Betriebsärztin zunächst nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt sind die Anbindung des Betriebsarztes/ der Betriebsärztin an das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie eine geeignete Infrastruktur zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Handhabung der Impfstoffe gegen COVID-19.

Endlich sind auch die letzten Einzelheiten zur Impfstoffbestellung geklärt und wir freuen uns, Ihnen die Handlungshilfe der BDA überreichen zu können. Diese erläutert die Bestellvorgaben und Lieferung der Impfstoffe einschließlich des Impfzubehörs und informiert zu wichtigen Punkten bei der Vorbereitung und Verabreichung der Impfstoffe.

Die Handlungshilfe können Sie hier herunterladen. Die Unternehmen werden gebeten, diese Handlungshilfe an ihre betreuenden Betriebsärztinnen und Betriebsärzte weiterzuleiten. Diese Handlungshilfe wird auch auf der Website www.wirtschaftimpftgegencorona.de unter der Rubrik „Impfstoffe & Zubehör“ veröffentlicht.

Hier das Wichtigste zur Impfstoffbestellung und -handhabung in Kürze:

 

Impfstoffbestellung:

  • Bestellung für Impfstart in der Woche ab dem 7. Juni 2021 (KW 23): bis spätestens Freitag, 21. Mai 2021, 12.00 Uhr
  • Bestellberechtigung: Jeder bei einem Unternehmen angestellte Betriebsarzt (Werksarzt), jeder Betriebsarzt eines überbetrieblichen Dienstes und jeder freie Betriebsarzt, der für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen COVID-19 durchführen wird.
  • Bestellung impfstoffspezifisch mit Impfzubehör auf blauem Privatrezept. Für Erstbestellung formlose Bestellung möglich.

 

Anlieferung und Lagerung:

  • Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Montag – in der Regel nachmittags. Zum Impfbeginn erfolgt die erste Lieferung also am Montag, 7. Juni 2021.
  • Die gelieferten Impfstoffe müssen bei 2 bis 8 °C in einem geeigneten Kühlschrank gelagert werden.
  • Hinweise der Hersteller beachten.

 

Vorbereitung und Verabreichung:

  • Websites und Informationen der Hersteller beachten.
  • Unterschiedliches Impfschema je Impfstoff beachten.
  • Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach jeder COVID-19-Impfung einhalten.
  • Nachbeobachtungszeit von 15 Minuten nach Impfung beachten.

 

Eine weitere Handlungshilfe zur Vergütung, Abrechnung und Impfmeldung befindet sich gerade in Erstellung. Sobald diese abgestimmt ist, werden wir Ihnen diese zur Verfügung stellen.

Die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) freuen sich, Sie mit einer

Veranstaltung am 27. Mai 2021 von 10:00 – 11:30 Uhr zum Thema „Impfen in Betrieben“

weiter vertieft informieren zu dürfen. Die UVN konnte hier mit Dr. Susanne Wagenmann die Expertin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gewinnen.

Zudem wird es einen Erfahrungsbericht aus einem Pilotprojet geben.

Die UVN bemüht sich aktuell auch noch darum, einen Referenten aus dem Sozialministerium zu gewinnen.

Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen, die Sie hier herunterladen können.

Um Anmeldung bis zum 25.05.2021 wird gebeten.