Seit dem 1. Januar 2022 ist die Pilotierung des Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Arbeitgeber von den Krankenkassen gestartet.
Ab dem 1. Juli 2022 wird die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung obligatorisch.
In der Übergangsphase (Pilotierung) vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 kann der Arbeitgeber sowohl nach dem alten als auch dem neuen Verfahren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abrufen bzw. sich vorlegen lassen.
Zu allen wichtigen Fragen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat die BDA jetzt ein FAQ erstellt, das Sie hier herunterladen können und das laufend aktualisiert wird.
Zur Umsetzung des Datenaustausch elektronische Arbeitsunfähigkeit ist die BDA mit allen Beteiligten (Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Bundesministerium für Gesundheit sowie Bundesministerium für Arbeit und Soziales) im Austausch und begleitet den Prozess der Einführung für die Arbeitgeber. Zu den weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.