Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zugestimmt und eine der Ausschussempfehlung (BR-Drs. 158/1/23) entsprechende begleitende Entschließung gefasst.
Mit dem Gesetz wird insbesondere die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für die Betriebe eingeführt, die laut Anzeigeverfahren trotz Beschäftigungspflicht keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
Der entsprechende Artikel soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, die erhöhte Ausgleichsabgabe würde damit erstmals im Jahr 2025 fällig werden. Das Gesetz muss nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, wir informieren Sie, sobald dies geschehen ist.