Ärzte können ihre Patienten künftig auch in einer Videosprechstunde für maximal sieben Tage krankschreiben.
Voraussetzung für die Krankschreibung per Video ist, dass der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser, wie das Gremium am 16.07.2020 verkündete.
Eine Krankschreibung per Video kann bei erstmaliger Feststellung für maximal sieben Kalendertage ausgestellt werden. Danach muss der Patient die Praxis aufsuchen, falls er weiterhin krank sein sollte. In der Online-Sprechstunde ist eine Folgeverordnung nur erlaubt, wenn der Patient für die erste Krankschreibung persönlich in der Praxis war. Dann kann auch für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben werden. Der Gemeinsamen Bundesausschusses hat die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entsprechend angepasst und in seiner Pressemitteilung deutlich gemacht, dass als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt gelte.
Die Pressemeldung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können Sie hier herunterladen.