Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat vor dem Hintergrund der Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Rahmen des Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes folgende Fachliche Weisung veröffentlicht:
• Weisung 202203012 vom 25. März 2022 – Verlängerung von Sonderregelungen durch Änderung des § 421c SGB III
Darüber hinaus wurden die FAQ der BA zum Kurzarbeitergeld „Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld“ aktualisiert.
Daraufhin hat auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre FAQ unter Berücksichtigung dieser und der mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes angepassten Regelungen aktualisiert. Sie können die FAQ-Kurzarbeit der BDA hier herunterladen. Die Änderungen sind zur besseren Übersichtlichkeit gelb markiert.