Landesregierung plant Öffnungen ab 10. Mai 2021

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In Niedersachsen sollen Öffnungen ab dem 10. Mai erfolgen, zuerst im Außenbereich, dann Schritt für Schritt auch innen. Maßgeblich für alle Öffnungen ist gemäß der Bundesnotbremse die 100er-Inzidenz in der jeweiligen Kommune.

Eine Orientierung gibt der im letzten Jahr vorgestellte Stufenplan, allerdings nun ohne Unterscheidungen zwischen den Branchen, um hier Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Mit den Öffnungen einher geht immer die Pflicht zum Nachweis eines durch einen Dritten kontrollierten negativen Tests. Weiterhin bleiben die AHA-Regeln, die Maskenpflicht und die Mengenbegrenzungen bspw. im Einzelhandel. In einigen Bereichen kann es weitere Sicherungssysteme geben.

Im Detail:

  • Im Hinblick auf die Öffnungsschritte im Einzelhandel befindet sich die Landesregierung noch in intensiven Beratungen mit dem Niedersächsischen Handelsverband. Derzeit werden sowohl die bisherigen Vorgehensweisen (Click and Meet) als auch weitergehende Öffnungen bei negativem Schnelltest diskutiert.
  • Außengastronomie: Zugang mit Terminbuchung und negativem Testnachweis, keine Sperrstunde, keine Kapazitätsbeschränkung
  • Solarien dürfen öffnen (Saunen bleiben weiterhin geschlossen)
  • Beherbergungsbetriebe dürfen mit Hygiene- und Testkonzept für Menschen aus Niedersachsen öffnen, für Hotels und Campingplätze gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 60 %
  • Veranstaltungen im Außenbereich mit sitzendem Publikum sind mit negativem Test möglich
  • Kulturelle und touristische Einrichtungen sind mit Terminbuchung und negativem Testnachweis zugänglich.
  • Kontaktsport für U14 bis 30 Personen möglich, kontaktfreie Gruppenangebote auch für Erwachsene mit 2 m Abstand möglich
  • Touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten im Außenbereich sind mit 50 % Kapazitätsbeschränkung der Sitzplätze mit negativem Test möglich
  • In Kita und Schule gilt das Szenario B (feste Gruppen) bis zu einer Inzidenz <165 als Regelfall
  • In Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in der außerschulischen Bildung ist der Präsenzbetrieb mit Hygiene- und Testkonzept wieder erlaubt
  • In der Kinder- und Jugendhilfe sollen Betreuungsangebote in Familienferienstätten und ähnlichen Einrichtungen für max. 50 Kinder möglich sein

 

Ein Fokus wird zukünftig gelegt werden auf die digitale Kontaktnachverfolgung mittels Apps wie LUCA. Die Einführung eines digitalen Impfpasses erfolgt in Abstimmung zwischen Bund und Ländern.

Ministerin Behrens geht davon aus, dass noch im Mai 50 % der niedersächsischen Bevölkerung erstgeimpft werden können. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Impfstoffe kann dann voraussichtlich auch die dritte Prioritätsgruppe gestartet werden. Das Ministerium geht weiterhin davon aus, dass ab dem 7. Juni die vollständige Aufhebung der Priorisierung erfolgen kann.