Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Entwicklungen zur Umsetzung

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Das für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhält eine neue Außenstelle an zwei Standorten in Borna (Sachsen) und in Merseburg (Sachsen-Anhalt). An diesen beiden neuen Standorten im Mitteldeutschen Revier werden künftig die Aufgaben nach dem LkSG wahrgenommen. Der Hintergrund dieser Standortvergabe ist die Zusage der Bundesregierung, bis 2029 5.000 neue Arbeitsplätze in den strukturschwachen Regionen zu schaffen und einen Beitrag zur Strukturentwicklung zu leisten. Der Aufbau der beiden neuen Standorte soll bis zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein.

Im Rahmen des Dialogprozesses zur Umsetzung des LkSG haben die Stakeholder Eingaben an das BAFA abgegeben. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bafa.de/dplksg2627

Es gibt inzwischen auch die Möglichkeit, das BAFA schriftlich zu kontaktieren. Das Kontaktformular ist hierüber abrufbar:

https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/lieferketten_node.html

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen aktualisierten Katalog von Fragen und Antworten zum LkSG veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/FAQ/faq-art.html

Eine Übersicht über die bestehenden Umsetzungshilfen der Bundesregierung zum LkSG kann hier abgerufen werden:

https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Umsetzungshilfen/umsetzungshilfen.html

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.