Am 25. Oktober 2024 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitgeteilt, dass sich die Frist zur erstmaligen Prüfung der Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den 01. Januar 2026 verschieben wird. Die Erfüllung der übrigen Sorgfaltspflichten sowie die damit einhergehende Kontrolle und mögliche Sanktionierungen bleiben von der Fristverlängerung unberührt.
Gemäß BAFA-Meldung werden bei Überschreitung der bisher geltenden Einreichungsfrist (31. Dezember 2024) keine Sanktionen ausgesprochen, sofern der Bericht bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 eingereicht wird. Ursächlich ist das derzeit ausgehandelte Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSR-Richtlinie, welches eine Verlängerung der Fälligkeit der Berichte für den Zeitraum vor dem 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 vorsieht.
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