Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches für die behördliche Kon-trolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständig ist, hat weitere Handreichungen gemäß § 20 LkSG veröffentlicht. Mit Rundschreiben Nr. 24 / 2023 vom 17. Juli 2023 hatten wir Sie zuletzt über die veröffentlichten Dokumente zur „Zusammenarbeit in der Lieferkette“ informiert. Die Dokumente zu folgenden Themen wurden veröffentlicht:
- Handreichung zur Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf die Kredit- und Versicherungswirtschaft
- Handreichung Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichtenden Unternehmen und ihren Zulieferern
Das BAFA hat auch eine Linksammlung mit Informationen zum Ratifizierungsstand der Staaten zu den in der Anlage zu § 2 Absatz 1 und § 7 Absatz 3, Satz 2 LkSG aufgeführten Übereinkommen veröffentlicht.
Die Handreichungen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichtenden Unternehmen und ihren Zulieferern können Sie hier herunterladen.
Die übrigen Handreichungen und Informationen können Sie unter folgenden Link abfrufen:
https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html