„Lohn- und Gehaltspfändung“

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Die Lohn- und Gehaltspfändung ist die einzige Möglichkeit der Gläubiger, bei unselbstständig Beschäftigten Schuldnern, insbesondere Arbeitnehmern, an ihr Geld zu kommen. Der Unternehmer als Arbeitgeber gerät hier in das Spannungsfeld der Zwangsvollstreckung zwischen Gläubiger und Schuldner. Selbst kleine Fehler bringen den Arbeitgeber in große Haftungsrisiken. Die Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Pfändung gehört deshalb zu den wesentlichen Grundlagen der Personalarbeit.

Mit unserem Seminar

„Lohn- und Gehaltspfändung“,

das ganztägig stattfindet am

Montag, den 05.09.2022, in Lüneburg,

möchten wir Ihnen deshalb die wesentlichen Grundlagen zur Lohn- und Gehaltspfändung vermitteln. Dies beginnt mit einer Einführung in die Zwangsvollstreckung und einem Überblick über die verschiedenen Zwangsvollstreckungsarten. Anschließend wird der Pfändungsbeschluss näher dargestellt und auf die Instrumente der Vorpfändung, des Überweisungsbeschlusses und der Drittschuldnererklärung eingegangen. Den Kern des Seminars bildet dann die Pfändung von Arbeitseinkommen. Hier wird es um die Berechnung des pfändbaren Einkommens und der Pfändungsgrenzen gehen. Ebenso werden die Unterhaltspfändung und die Konkurrenz von Pfändungen sowie die Pfändung von mehreren Arbeitseinkommen behandelt. Schließlich wird auch noch auf die Pfändung von Abtretungen, Lohnvorschüssen und Abschlagszahlungen eingegangen sowie die Möglichkeit der Hinterlegung und des Kostenersatzes für Drittschuldner dargestellt.

Als Referent steht Ihnen mit Herrn Reinhard Elvers, ehemaliger Richter am Finanzgericht Hannover, ein erfahrener Kenner der Materie zur Verfügung. Insbesondere wird Herr Elvers auch intensiv auf Ihre Fragen aus der betrieblichen Praxis eingehen.

Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.