Das Thema Mindestlohn beeinflusste auch das zurückliegende Tarifhalbjahr. Trotz des massiven politischen Drucks ist es der Mindestlohnkommission nach langen und herausfordernden Verhandlungen am 27. Juni 2025 gelungen, ihren gesetzlichen Auftrag unabhängig zu erfüllen und einen einvernehmlichen Beschluss zur Mindestlohnanpassung in den Jahren 2026 und 2027 zu verabschieden.
Nach dem gemeinsamen Beschluss der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite soll der Mindest-lohn in zwei Stufen angepasst werden:
- zum Januar 2026 auf 13,90 Euro,
- zum Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Die schwierige wirtschaftliche Lage hinterlässt erste Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Die wirtschaftspolitischen Unsicherheiten zeichnen sich zum Teil in den jüngsten Tariflohnabschlüssen ab. Zwar sind die im ersten Halbjahr 2025 vereinbarten Tarifsteigerungsraten wie gewohnt überaus branchendifferenziert. Erkennbar ist jedoch, dass zahlreiche Tarifvertragsparteien mit Erhöhung in das Jahr 2025 starten, die deutlich moderater sind, als in den Jahren zuvor.
Die Übersicht über die Tarifabschlüsse im ersten Halbjahr 2025 können Sie hier herunterladen.
Aktuelles BMAS-Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisierte Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist mit Stand vom 1. Juli 2025 veröffentlicht worden.
Von den aktuell rund 88.000 als gültig in das Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums ein-getragenen Tarifverträgen sind derzeit 226 Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. 3
Sie finden das Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge auf der Website des Bundesarbeitsministeriums unter: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/Allgemeinverbindliche-Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html