Mindestlohnkommission beschließt Anhebung Mindestlohn in 4 Stufen auf 10,45 €

Allgemeines, Newsletter

Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn zum

• Januar 2021 auf 9,50 €,

• Juli 2021 auf 9,60 €,

• Januar 2022 auf 9,82 €,

• Juli 2022 auf 10,45 €

brutto je Zeitstunde festgesetzt.

Die Beschlussfassung fiel in diesem Jahr in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für das Gesamtjahr 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet. Die Mindestlohnanhebung trägt der damit verbundenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung. Aus diesem Grunde hat sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert und in den zwei weiteren Schritten wird die nachfolgende Tariflohnentwicklung berücksichtigt. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus. Ab 2022 ist eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie zu erwarten. Die vierte Anpassungsstufe lässt bundesweit laufende Branchentarifverträge unberührt.

Den Beschluss der Mindestlohnkommission können Sie hier herunterladen.

Der Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung können unter folgendem Link

https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/bericht_node.html

auf der Homepage der Mindestlohnkommission heruntergeladen werden.

Die Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

https://arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_bda-hauptgeschaeftsfuehrer-und-mitglied-der-minstelohnkommission-steffen-kampeter-zum-beschluss