Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen. Gleiches gilt für die Begründung (siehe Link unten), die ebenfalls gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite zustande gekommen ist.
Demzufolge wird der Mindestlohn
zum 1. Januar 2024 auf 12,41 € brutto und
zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto
je Zeitstunde festgesetzt.
Das regelmäßige Anpassungsverfahren wurde durch die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 € auf 12,00 € brutto je Zeitstunde durch den Deutschen Bundestag im Oktober 2022 vorübergehend ausgesetzt. Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat im Rahmen seiner Entscheidung die Tarifentwicklung seit der letzten Mindestlohnanpassung der Kommission auf 10,45 € angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 € berücksichtigt. Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Für die Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission war es wichtig, dass der Mindestlohn nach dem politischen Eingriff mit der Anhebung auf 12,00 € pro Stunde zum 1. Oktober 2022 nicht innerhalb kurzer Zeit erneut außerordentlich steigt. Aus Sicht der Arbeitgeber hätte die derzeit bestehende Mindestlohnhöhe auch im Jahr 2024 weiter Bestand haben sollen. Dies war mit der Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission nicht vereinbar. Die Vorsitzende hat daher einen Vermittlungsvorschlag entworfen, bei dem sie die Möglichkeit der Zustimmung beider Seiten angenommen hat. Die Arbeitgeber haben dem Vermittlungsvorschlag zugestimmt.
Unter dem folgenden Link finden Sie den Beschluss der Mindestlohnkommission, den Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung: