Neue Corona-Verordnung gilt ab 13. Februar 2021

Corona

Das Niedersächsische Sozialministerium hatte vergangenen Freitag die geänderte Corona-Verordnung vorgestellt. Den Entwurf konnten wir Ihnen bereits mit unserem letzten Sonderrundschreiben Nr. 8 / 2021 übersenden.

Nunmehr liegt die endgültige Fassung der neuen und seit Samstag, den 13. Februar 2021, gültigen aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung vor.

Sie können die Lesefassung mit den gelb markierten Änderungen hier herunterladen.

Eine neue Ausnahme bei den Kontaktbeschränkungen gibt es für berufliche Fahrgemeinschaften. Hier müssen allerdings alle Mitfahrenden künftig eine medizinische Maske tragen. Neu ist in der Verordnung auch, dass Verkaufsstellen für Pflanzen wie Blumenläden, Gärtnereien und Gartencenter ab Samstag wieder öffnen dürfen. Dies wird u.a. damit begründet, dass es sich dabei um verderbliche Waren und saisonale Angebote handelt. Erlaubt sind zudem Probefahrten im Auto- und im Fahrradhandel. Friseure dürfen gemäß der bundesweiten Einigung zum 1. März 2021 Kunden empfangen.

Die neue Corona-Verordnung gilt seit Samstag, den 13. März 2021, und zunächst bis zum 7. März 2021.