Neue Rechtsgrundlage für den Transfer personenbezogener Daten zwischen EU – USA

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Die EU-Kommission hat am 10. Juli 2023 für den EU-US-Transfer personenbezogener Daten eine neue Rechtsgrundlage in Form eines sog. Angemessenheitsbeschlusses verabschiedet, nachdem der EuGH im Juli 2020 mit seinem Schrems II-Urteil den alten Angemessenheitsbeschluss zum „Privacy Shield“ für unwirksam erklärte. Der Angemessenheitsbeschluss ist mit Verabschiedung in Kraft getreten und soll erstmals nach einem Jahr evaluiert werden.

Den Angemessenheitsbeschluss können Sie hier herunterladen.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission zur Verabschiedung des Angemessenheitsbeschlusses finden Sie hier:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_3721

Der neue Angemessenheitsbeschluss bildet nach Art. 45 DSGVO eine allgemeine Rechtsgrundlage für den Transfer personenbezogener Daten zu Unternehmen und anderen Organisationen in den USA, die sich den Prinzipien des „EU-US Data Privacy Framework“ durch Selbstzertifizierung beim US Department of Commerce verbindlich unterworfen haben.

Ein entsprechendes FAQ können Sie hier herunterladen.

Das US Department of Commerce wird eine Liste der zertifizierten Unternehmen und Organisationen im Internet veröffentlichten und plant, die Internetseite www.dataprivacyframework.gov am 17. Juli 2023 online zu stellen.

Die USA haben mit der Executive Order (EO) 14086 vom 7. Oktober 2023 und dem „EU-US Data Privacy Framework“ neue Vorgaben für Zugriffe von US-Nachrichtendiensten auf personenbezogene Daten und neue Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene eingeführt.

Das Executive Order (EO)  können Sie hier herunterladen – siehe dort ANNEX VII.

Auf Grundlage dieser Anpassungen hat die EU-Kommission das US-Datenschutzniveau als vergleichbar zur DSGVO bewertet und den neuen Angemessenheitsbeschluss verabschiedet. Max Schrems, Namensgeber des „Schrems II“-Urteils, hält den neuen Angemessenheitsbeschluss erneut für unzureichend und will ihn vom EuGH überprüfen lassen; er rechnet damit, dass sich der EuGH Anfang nächsten Jahres mit der Prüfung befasst. Die entsprechende Pressmitteilung von Max Schrems finden Sie hier:

https://noyb.eu/de/european-commission-gives-eu-us-data-transfers-third-round-cjeu