Die neu erarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und tritt am 7. April 2023 außer Kraft.
Die SARS-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung können Sie hier herunterladen.
Einzige Änderung im Vergleich zur verabschiedeten Textversion im Bundeskabinett ist in § 1 Abs. 3. Hier ist nun ein allgemeiner Verweis auf die Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erfolgt, es wird jedoch kein Datum der Veröffentlichung mehr genannt. Eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die die jetzt in Kraft tretende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konkretisieren soll, wird im zuständigen Gremium des Arbeitsstättenausschusses (ASTA) erarbeitet.
In Bezug auf die jetzt in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat auch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) seine Fragen und Antworten (FAQ) bereits aktualisiert und veröffentlicht.
Enthalten sind:
• eine Zusammenfassung zu den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechend der Verordnung
• sowie konkrete Themen wie:
• Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten,
• betriebliche Testangebote,
• Masken,
• Impfungen,
• zur Überwachung
• und zum Thema Homeoffice.
Insbesondere die Zusammenfassung zu Beginn der Webseite macht ein weiteres Mal deutlich, dass die Basis der betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen die Gefährdungsbeurteilung darstellt. Dabei seien bewährte Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen/zu prüfen, wie der Mindestabstand, Lüften, Maskenpflicht (überall dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten), Reduzierung der Personenkontakte sowie regelmäßige betriebliche Testangebote. Entsprechende Maßnahmen seien dann in einem Hygienekonzept festzulegen.
Die neuen FAQ des BMAS können Sie hier herunterladen.