Bereits in unserem Rundschreiben Nr. 9 /2019 konnten wir Sie über die Grundzüge des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBiG), das mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist, informieren.
Im Hinblick auf die mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes eingetretenen Veränderungen hat unsere Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) einen Fragen- und Antwortenkatalog erstellt, in dem die wesentlichen Änderungen erläutert werden. Wichtige Fragstellungen sind hier die Teilzeitberufsausbildung (Berufsschulpflicht), Freistellung von Auszubildenden, Zuordnung von Fortbildungen zu einer Fortbildungsstufe, Bereitstellung von Fachliteratur, Freistellung von Auszubildenden und die Abnahme von „Nichtflüchtigen“ Prüfungsleistungen.
Den Fragen- und Antwortenkatalog der BDA zum BBiG können Sie hier herunterladen.