Bei der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften steht oft entgegen, dass diverse Behörden und Ebenen bei der Visaerteilung und Anerkennung von ausländischen Berufs-abschlüssen beteiligt sind.
Diese Zersplitterung von Zuständigkeiten soll nunmehr beendet werden. Die niedersächsische Landesregierung hat deshalb die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde beschlossen. Diese soll die Zersplitterung von Zuständigkeiten für einheitliche Fachkräfteverfahren beseitigen und so die gezielte Fachkräfteeinwanderung zum Abbau der Arbeitskraftlücken verbessern.
Diese Maßnahmen wird auch durch unsere Landesvereinigung der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN) ausdrücklich begrüßt:
„Die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde für einheitliche Fachkräfteverfahren ist ein richtiger und wichtiger Schritt, den wir schon lange fordern. Unbürokratischere und digitale Abläufe in der Verwaltung eröffnen Niedersachsen große Chancen für gezielte Fachkräfteeinwanderung. Die aktuellen Strukturen in den Behörden sind weder für Fachkräfte noch für Unternehmen transparent und praktikabel.
Unternehmen beklagen, dass sie keine Fachkräfte an Bord bekommen, weil so viele unterschiedliche Ebenen und Behörden beteiligt sind. Visa werden nicht oder erst nach Monaten erteilt, Abschlüsse nicht oder nur nach komplizierten Verfahren anerkannt. Andere Länder, mit denen wir im direkten Wettbewerb stehen, erleichtern Arbeitsaufnahme und Einwanderung für qualifizierte Kräfte deutlich.
Die Arbeitskräftelücke wird durch die demografische Entwicklung aktuell immer größer. Es fehlen Arbeitskräfte in allen Branchen. Ob auf Flughäfen, im Handwerk oder dem Gesundheitswesen. Überall wird der Mangel sichtbar. Eine zentrale Anlaufstelle kann die Verfahren deutlich beschleunigen und helfen, diese Lücke zu schließen.“