Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe: Antragstellung erneut möglich

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Die Antragstellung im Corona-Sonderprogramm Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe ist erneut ab dem 10.12.2021 möglich. Unternehmen, die bereits einen Zuwendungsbescheid in diesem Förderprogramm erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt. Das Gaststättenförderprogramm umfasst 55 Millionen Euro.

Gefördert werden:

  • Unternehmen des Gaststättengewerbes im Sinne des §1 NGastG
  • Investitionen, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienen oder
  • Investitionen, die bestehende Arbeitsprozesse optimieren und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern
  • Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 80 %

Die ausführlichen Informationen zu dem Förderprogramm sowie das aktuelle Formular für die Antragsstellung finden Sie unter folgendem Link.