„Praxishilfen für die Personalarbeit im Arbeitsrecht“

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Gern möchten wir Sie noch einmal an unser Seminar

            „Praxishilfen für die Personalarbeit im Arbeitsrecht“

erinnern, das ganztägig stattfindet am

            Freitag, den 06.03.2020 in Lüneburg.

Immer wieder erhöht die Rechtsprechung die Anforderungen, die ein Arbeitgeber bei der Formulierung rechtlich relevanter Schriftstücke im Arbeitsverhältnis zu beachten hat. Mit unserem Seminar möchten wir Ihnen hier eine Hilfestellung für Ihre tägliche Arbeit geben.

Neben Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen und Zeugnissen, deren Erstellung die Klassiker in der täglichen Personalarbeit bilden, sehen sich die Mitarbeiter in der Personalabteilung häufig mit Fragen konfrontiert, wie sie etwa Freistellungserklärungen, Kündigungsschreiben, Aufhebungsverträge, Mitteilungen über Befristungsabläufe, Arbeitsanweisungen, aber auch etwa Handy- oder Rauchverbote rechtsfehlerfrei formulieren können.

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern nicht nur einen Überblick über die in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bestehenden Anforderungen einzelner Formulierungen zu geben, sondern auch Sicherheit beim Erstellen dieser „Klassiker“ in der täglichen Personalarbeit zu vermitteln und sogenannte „Routinen“ zu entwickeln.

Als Referent steht Ihnen mit Herrn Christian Schlör ein erfahrener Praktiker zur Verfügung, der Ihnen die Erstellung dieser arbeitsrechtlich relevanten Schriftstücke darstellen, mit entsprechenden Übungen vermitteln und entsprechende Fragen eingehend besprechen wird.

Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.