Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) hat am 9. November 2021 den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille der Bemessungsgrundlage festgelegt (Vorjahr 4,2 Promille). Dies ist der niedrigste Beitragssatz seit dem Jahr 2016.
Die entsprechende Pressemitteilung des PSV vom 10.11.2021 können Sie hier herunterladen.
Der Beitragssatz für das Jahr 2021 wird insbesondere durch die sehr günstige Entwicklung der den PSV betreffenden Insolvenzen und damit des Schadensvolumens sowie die erhebliche Auflösung der Rückstellung für Beitragserstattungen aus dem Vorjahr positiv beeinflusst.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich die Zahl der Insolvenzverfahren, die zu einer Leistungspflicht des PSV führten, von 460 auf 248 deutlich reduziert. Die Zahl der betroffenen Versorgungsberechtigten hat sich im Vergleich zum Vorjahreswert von 47.900 auf 14.100 erheblich verringert. Der Leistungsaufwand ist infolge der Insolvenzen im Vorjahresvergleich deutlich von 1.423 Mio. € auf 420 Mio. € gesunken.
Die Insolvenzübersicht des PSV können Sie hier herunterladen.
Die Mitteilung über die Festlegung des Beitragssatzes für 2021 erfolgt mit dem Jahres-Beitragsbescheid, der demnächst an die PSV-Mitgliedsunternehmen versandt wird.