Aufgrund des § 28c IfSG ist eine Rechtsverordnung zu erlassen, die insbesondere Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für geimpfte und genesene Personen regelt.
Den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung können Sie hier herunterladen.
Dem Entwurf können Sie entnehmen, dass u.a. sowohl Erleichterungen in Bezug auf private Zusammenkünfte angedacht sind als auch das Entfallen der Testpflicht.