Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

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Nach einem jetzt vorliegenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sind im Be-reich der geringfügigen Beschäftigung gesetzliche Neuregelungen geplant.

Den Referentenentwurf können Sie hier herunterladen.

Der Entwurf beinhaltet folgende wesentliche Neuregelungen:

  • Minijobs: Die Geringfügigkeitsgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung soll von 450 € auf 520 € heraufgesetzt und dynamisiert werden.
  • Midijobs: Die Obergrenze des Übergangsbereichs soll von 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden.
  • Ausweitung der höheren Beitragsbelastung des Arbeitgebers des Minijobbereichs auf den Midijobbereich (mit neuem Übergangsbereich zur Midijob-Obergrenze).
  • Neuregelungen anhand von Kriterien zu den Voraussetzungen eines „gelegentlichen unvorhergesehenen Überschreitens“ der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Neuregelungen zu mindestlohnrechtlichen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten: Künftig soll der Beginn der täglichen Arbeitszeit jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet und elektronisch aufbewahrt werden.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat sich in der Vergangen-heit immer wieder für eine Anhebung und Dynamisierung der Minijobgrenze ausgesprochen. Die Ausweitung des Midijobbereichs lehnt die BDA jedoch ausdrücklich ab. Eine Erhöhung der Midijobgrenze auf einen Monatsverdienst von 1.600 € ist eine Belohnung für Beschäftigte, die wenig arbeiten. Sie begünstigt ausschließlich Teilzeitbeschäftigte, denn Vollzeitbeschäftigte haben stets ein höheres Entgelt.

Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie selbstverständlich informieren.