Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen bringen laufend zahlreiche – teils grundsätzliche, teils auch ins Detail gehende – Änderungen des steuerlichen Reisekostenrechts mit sich. Die Reisekostenordnungen der Betriebe müssen jeweils entsprechend angepasst werden, um steuerlichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen und eine eventuelle Haftung zu vermeiden. Insbesondere die neuesten Verwaltungsanweisungen sind zu berücksichtigen. Um Ihnen hier einen vertieften Einblick zu geben, bieten wir Ihnen das Seminar
„Reisekosten und Auslösungen“
an, das ganztägig stattfindet am
Dienstag, den 08.02.2022, in Lüneburg.
In dem Seminar werden alle lohn- und umsatzsteuerrechtlich relevanten Fragen behandelt. Dabei wird der Themenkreis systematisch von den grundlegenden Abrechnungen bis zu den strittigen, komplizierten Einzelfragen dargestellt. Hier wird es sowohl um die Anerkennung von Nebenkosten als auch um den Empfang kostenloser Mahlzeiten und Dienstreisen gehen.
Weitere Themen werden die Auslandsreisen sowie Bewirtungen mit den Fragestellungen Einladungen, Trinkgeld und Belegprüfung sein. Schließlich wird es um Probleme der doppelten Haushaltsführung sowie um gemischt veranlasste Reisen und die Besonderheiten beim Vorsteuerabzug gehen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter und Fachkräfte der Personalabteilungen sowie an Sachbearbeiter aus der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.
Als Referent steht Ihnen mit Herrn Volker Schneidereit, Finanzbeamter des Finanzamtes Göttingen, ein erfahrener Praktiker auch für weitere Nachfragen zur Verfügung. Er wird mit Ihnen insbesondere Lösungen für die Praxis besprechen.
Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.