Seit Mitte November 2021 haben bisher mehr als 105.000 und somit gut 80 Prozent der angeschriebenen Unternehmen und Soloselbstständigen aus Niedersachsen der NBank die angeforderten Unterlagen zur Corona-Soforthilfe 2020 zurückgesendet. Damit verbunden war die Rückmeldung, ob der Höhe der Auszahlungen eine korrekte Einschätzung bei der Antragstellung vorausging. Ein großer Teil der Unternehmen hat Rückzahlungen gemeldet und die zu viel erhaltenen Gelder zurücküberwiesen.
Die Soforthilfe diente zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 dazu, Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Eventuelle Rückzahlungen zu viel erhaltener Förderbeträge müssen erst bis zum 31. Oktober 2022 geleistet werden. Damit können die Unternehmen die Rückerstattung zu viel erhaltener Hilfen flexibel gestalten. Unabhängig vom genannten Rückzahlungsdatum stehen auch danach in besonderen Fällen Instrumente wie Stundungen oder Ratenzahlungen zur Verfügung.
Eine mögliche Rechtsfolge für Unternehmen und Soloselbstständige, die auf die Aufforderungen, Unterlagen oder Selbsteinschätzung an die NBank zu übermitteln, nicht reagieren, ist, dass die gewährte Förderung in voller Höhe zurückgefordert wird. Betroffen davon sind derzeit noch etwa 25.000 Unternehmen. Um dies zu vermeiden, sollte sich jeder betroffene Antragsteller so umgehend wie möglich zurückmelden. Das Datenportal der NBank, über das eine Rückmeldung erfolgt, ist nach wie vor offen.
Sollten sich in diesem Zusammenhang Fragen ergeben, finden sich auf www.nbank.de Antworten auf die wichtigsten Fragen und Hilfestellungen zum Verfahren.
Betroffene Unternehmen und Antragstellende können darüber hinaus eine E-Mail an datenportal@nbank.de schreiben. Da noch nicht genau absehbar ist, wann das Portal endgültig schließt, kann die Empfehlung nur lauten, die geforderten Unterlagen oder die Selbsteinschätzung zeitnah abzugeben.