Ebenfalls erinnern möchten wir Sie auch an unser Seminar „Die Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes –Erste Erfahrungen“, das ganztägig stattfindet am Dienstag, den 24.09.2019, von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr in Lüneburg.
Das Entgelttransparenzgesetz ist bereits am 06.07.2017 in Kraft getreten und soll erreichen, dass Männer und Frauen für vergleichbare Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Seit dem 01.02.2018 hat jeder Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Darüber hinaus bestimmt das Gesetz weitere Berichtspflichten und Prüfverfahren für Unternehmen von mehr als 500 Arbeitnehmern. Viele Fragen sind bisher im Hinblick auf dieses Gesetz offen geblieben.
Mit unserem Seminar möchten wir deshalb die bislang aufgetretenen Fragen und Probleme mit Ihnen beleuchten und Ihnen die unterschiedlichsten Lösungsansätze vorstellen sowie Handlungsempfehlungen erarbeiten.
Schwerpunkte des Seminars werden insbesondere der Inhalt und der Umfang des Auskunftsanspruchs sein. In einem weiteren Schritt geht es um die Frage, wer ist Anspruchsinhaber und wie sind die Ansprüche geltend zu machen. Sodann erfolgt eine Darstellung des Inhalts und insbesondere Umfangs der Auskunftsverpflichtung des Arbeitgebers. Dabei werden auch die Unterschiede deutlich gemacht, die sich im Rahmen der Auskunftsverpflichtung für tarifgebundene Arbeitgeber und nicht tarifanbindende Arbeitgeber ergeben.
Schließlich werden in dem Seminar die Rechtfertigungsmöglichkeiten für eine ungleiche Behandlung dargestellt und noch einmal das gesamte Prüfverfahren erläutert.
Als Referentin steht Ihnen mit Frau Dr. Susann Heßler, Rechtsanwältin und Syndika unseres Arbeitgeberverbandes, eine erfahrene Praktikerin zur Verfügung. Insbesondere wird Frau Dr. Heßler auch intensiv auf Ihre Fragen aus der betrieblichen Praxis eingehen.
Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.