Seminar – Lohn- und Gehaltspfändung

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Gerne möchten wir Sie an unser Seminar „Lohn- und Gehaltspfändung“ erinnern, das ganztägig stattfindet am Mittwoch, den 21. August 2019 in Lüneburg.

In der täglichen Praxis nehmen gerade die Probleme und Fragen zur Lohn- und Gehaltspfändung ständig zu. Mit unserem Seminar möchten wir Ihnen daher die Möglichkeit geben, diesen Problemen entgegenzutreten.

Dazu werden Ihnen in diesem Seminar die notwendigen Grundkenntnisse zur Lohn- und Gehaltspfändung vermittelt. Dies beginnt mit einer Einführung in die Zwangsvollstreckung und einem Überblick über die verschiedenen Zwangsvollstreckungsarten. Anschließend wird der Pfändungsbeschluss näher dargestellt und auf die Instrumente der Vorpfändung, des Überweisungsbeschlusses und der Drittschuldnererklärung eingegangen. Den Kern des Seminars bildet dann die Pfändung von Arbeitseinkommen. Hier wird es um die Berechnung des pfändbaren Einkommens und der Pfändungsgrenzen gehen. Ebenso werden die Unterhaltspfändung und die Konkurrenz von Pfändungen sowie die Pfändung von mehreren Arbeitseinkommen behandelt.

Schließlich wird auch noch auf die Pfändung von Abtretungen, Lohnvorschüssen und Abschlagszahlungen eingegangen sowie die Möglichkeit der Hinterlegung und des Kostenersatzes für den Drittschuldner dargestellt.

Als Referent steht Ihnen mit Herrn Reinhard Elvers, Richter am Finanzgericht Hannover, ein erfahrener Kenner der Materie zur Verfügung. Insbesondere wird Herr Elvers auch intensiv auf Ihre Fragen aus der betrieblichen Praxis eingehen.

Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.