Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat hinsichtlich der Energiepreisbremsen seine FAQ aktualisiert.
Die aktuelle Version können Sie hier herunterladen.
Die Erklärungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bzw. die Erklärung über das Nicht-Zustandekommen einer Kollektivvereinbarungen können demnach auch als unterzeichnetes Dokument per E-Mail übersendet werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht notwendig. Die Übersendung an die bereitgestellten Postfächer kann somit in Textform erfolgen, z.B. als Scan der unterschriebenen Erklärung. Die Klarstellung erfolgt auf Bitte der BDA hin.
Außerdem verdeutlicht das BMWK, dass bei eigentlich verfristeter, aber innerhalb der Nichtbeanstandungsfrist bis 30. September 2023 erfolgender Einreichung, nicht mit einer Rückforderung wegen verspäteter Abgabe gerechnet werden muss.