Gerade im Hinblick auf die jetzt mit dem BBiMoG eingeführte Mindestvergütung für Auszubildende die außerhalb der Tarifbindung liegen (ab 2020 515,00 € brutto monatlich, ab 2021 550,00 € und ab 2022 585,00 €) ist es hilfreich, einen Überblick über die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2019 zu erhalten.
Dazu hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2019 erstellt, die Sie hier herunterladen können.
Zusammenfassend hat diese Auswertung ergeben, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen auch im Jahr 2019 bundesweit im Durchschnitt noch einmal um 3,8 % gestiegen sind, nachdem bereits im Vorjahr 2018 ein Anstieg von 3,7 % zu verzeichnen war. Bundesweit lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2019 damit bei durchschnittlich 939,00 € brutto im Monat. In Westdeutschland wurde ein durchschnittlicher Betrag von 941,00 € erreicht, in Ostdeutschland waren es 905,00 €. Prozentual wurden die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2019 in Ostdeutschland (5,1 %) stärker erhöht als in Westdeutschland (3,7 %). Der Abstand im Tarifniveau blieb aber ähnlich wie im Vorjahr: In Ostdeutschland wurden 96 % der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht, während es im Jahr 2018 noch 95 % waren.
Nach wie vor deutlich bleiben die Unterschiede zwischen den Ausbildungsberufen und –bereichen. Besonders hoch lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerksberuf Zimmerer/-in mit monatlich 1.240,00 € im gesamtdeutschen Durchschnitt (West: 1.263,00 €, Ost: 965,00 €). Hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen wurden beispielsweise auch in den Berufen Bankkaufmann/-frau (Gesamt: 1.098,00 €), Maurer/-in (Gesamt: 1.166,00 €) und Industriemechaniker/-in (Gesamt: 1.074,00 €) gezahlt.
Niedriger waren die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen 2019 zum Beispiel in den Berufen Bäcker/-in (einheitlich: 711,00 €), Florist/-in (Gesamt: 718,00 €) sowie Friseur/-in (Gesamt: 610,00 €). Zwischen den Ausbildungsbereichen gab es 2019 ebenfalls deutliche Unterschiede. Überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütungen wurden im öffentlichen Dienst (Gesamt: 1.052,00 €) sowie in Industrie und Handel (Gesamt: 997,00 €) erreicht. Unter dem Gesamtdurchschnitt lagen dagegen die Vergütungen im Bereich der freien Berufe (Gesamt: 859,00 €), im Handwerk (Gesamt: 821,00 €) sowie in der Landwirtschaft (Gesamt: 871,00 €).
Hinzuweisen ist noch einmal darauf, dass von der jetzt eingeführten Mindestausbildungsvergütung nur dann zu Lasten der Auszubildenden durch einen Tarifvertrag abgewichen werden kann, wenn dieser Tarifvertrag aufgrund beiderseitiger Tarifbindung unmittelbar auf das Ausbildungsverhältnis der Parteien zur Anwendung kommt. Nur dann dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Natürlich gilt bei einer Tarifbindung die tarifliche Ausbildungsvergütung auch dann, wenn sie oberhalb der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.