„Teilzeit- und Befristungsrecht“

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Das Befristungsrecht erlebt laufend Veränderungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung weiter ausgeweitet. Die befristete Beschäftigung von Rentenempfängern gehört mittlerweile zum Tagesgeschäft. Bei der Vertragsgestaltung von befristeten Verträgen lauern jedoch zahlreiche Fallstricke, die es zu überwinden gilt. Mit unserem Seminar

„Teilzeit- und Befristungsrecht“,

das ganztägig stattfindet am

Mittwoch, den 28.09.2022, in Lüneburg,

möchten wir Ihr Fachwissen zum Thema Befristungen und Teilzeitarbeit auf den neuesten Stand bringen und Ihnen den sicheren Umgang mit diesem Thema in der Praxis vermitteln. Gegenstand des Seminars werden die Voraussetzungen für die Teilzeitarbeit und die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Verringerung und Erhöhung der Arbeitszeit seien. Sodann werden wir in dem Seminar auf die verschiedenen Arten von Teilzeitarbeit eingehen, zu denen insbesondere die Brückenteilzeit, die Arbeit auf Abruf, geringfügige Beschäftigung, Beschäftigung von Senioren und die Teilzeit in der Elternzeit gehören. In diesem Zusammenhang werden auch die Diskriminierungsverbote von Teilzeitbeschäftigten behandelt.

Sodann werden wir in dem Seminar auf die gesetzlichen Grundlagen von Befristungen, (sachgrundlose Befristungen und Befristungen mit Sachgrund, befristete Weiterbeschäftigung von Rentenempfängern) eingehen sowie die Gestaltung befristeter Verträge behandeln. Im Anschluss geht es dann um die Gestaltung befristeter Arbeitsverträge sowie um die Unwirksamkeit von Befristungen und deren Konsequenzen. Schließlich wird auch noch auf die Beteiligung des Betriebsrates und die aktuelle Rechtsprechung zur Befristung eingegangen.

Als Referentin steht Ihnen mit der Syndika unseres Verbandes, Frau Kim-Jana Bobring, eine erfahrene Praktikerin zur Verfügung, die auch auf Ihre Fragen aus der Praxis eingehen wird.

Bei Interesse an dem Seminar können Sie hier eine kostenfreie Anfrage vornehmen.