Update zu November-/Dezemberhilfe und zu Überbrückungshilfe II – Neue Antragsfristen und Hinweise zur Auszahlung

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass die Fristen zur Antragstellung bei der November-/Dezemberhilfe sowie der Überbrückungshilfe II verlängert wurden.

Folgende neue Antragsfristen gelten:

November-/Dezemberhilfe: 30.04.2021 (statt 31.01.2021 bzw. 03.2021)

Überbrückungshilfe II: 31.03.2021 (statt 01.2021)

Die neuen Antragsfristen finden Sie auch in den FAQ des Bundes unter: www.ueberbrue- ckungshilfe-unternehmen.de

Bezüglich der Auszahlung Novemberhilfe hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, dass zwischenzeitlich die technischen Voraussetzungen zur vollständigen Auszahlung der Novemberhilfe geschaffen wurden. Damit können die Auszahlungen der Novemberhilfe durch die Länder umgesetzt werden.

Hinweis: Bei der Dezemberhilfe werden seit dem 05.01.2021 Abschlagszahlungen gewährt.