Verbesserte Überbrückungshilfe III

Corona

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltenden Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Die Hilfe sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.

Weitere Informationen können Sie hier herunterladen. Für weitergehende Informationen zur Überbrückungshilfe III generell, empfehlen wir die folgende Informationsseite des BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201127-stark-durch-die-Krise-dezemberhilfe-kommt.html