Am 1. Januar 2022 ist eine Änderungsbekanntmachung der ersten Förderlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten.
Die Änderungsbekanntmachung Sie hier herunterladen.
Anträge für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ können nunmehr bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. Die ursprünglich vorgesehenen Antragsfristen (31. Dezember 2021 für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit; 15. Februar 2022 für Ausbildungsprämien (plus) sowie 31. Juli 2021 für den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“) wurden damit verlängert. Die FAQ-Kurzarbeit der BDA wurden entsprechend angepasst.
Die FAQ finden Sie weiterhin auf der Webseite der BDA unter https://arbeitgeber.de/covid-19/.
Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Diese endete am 31. Dezember 2021.
Da die pandemische Lage weiter andauert, ist die verlängerte Antragstellung konsequent und zu begrüßen. Die BDA hatte im Vorfeld gemeinsam mit den wirtschaftsseitigen Allianzpartnern und dem DGB gegenüber den beteiligten Ressorts (BMAS, BMBF, BMWi) eine Fortsetzung der Förderung – weiterhin geknüpft an die bisherigen Fördervoraussetzungen – angeregt, um eine Förderlücke zu schließen und das Ausbildungsgeschehen auch unter den weiterhin erschwerten Rahmenbedingungen zu stabilisieren.
Die Prämie für die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben wurde während der bisherigen Laufzeit des Bundesprogramms kaum in Anspruch genommen. Das Auslaufen der Förderung ist deshalb nachvollziehbar.
In den kommenden Monaten wird insbesondere im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung darüber zu beraten sein, ob die Laufzeit des Bundesprogramms auf das Ausbildungsjahr 2022/23 ausgeweitet werden sollte.