Verlängerung der Rückzahlungspflicht bei zu viel beantragten und ausgezahlten Soforthilfen

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Die NBank hat einen Hinweis auf die Verlängerung einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung nach der Überprüfung der Soforthilfen gegeben. Zu beachten ist, dass die Rückmeldefrist sich nicht verändert.

Die Frist für Rückzahlungen von zu viel erhaltenen Corona-Soforthilfen wird verlängert. Betroffene Antragstellende haben nun bis zum 31.10.22 Zeit, Rückzahlungen zu leisten. Zuvor war die Frist auf den 28.02.22 festgelegt. Die Verlängerung der Rückzahlungsfrist geht auf die aktuelle finanzielle Situation der Unternehmen ein.

Um festzustellen, ob im konkreten Einzelfall eine Rückzahlung aufgrund zu viel erhaltener Hilfen erforderlich ist, sind Antragstellende weiterhin aufgefordert, zeitnah am Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Die Abgabe der benötigten Informationen ist auch nach Ablauf der ersten Frist am 17.12.21 möglich, das Datenportal bleibt geöffnet. Antragstellende, die weiterhin nicht rückmelden, erhalten Anfang Januar eine Erinnerung.

Alle Informationen zum Vorgehen im Rahmen des Rückmeldeverfahrens sind den versendeten Kundenanschreiben zu entnehmen. Über die Fragen zur Ratenzahlung bis zum 31.10.2022 bietet die Website der NBank unter www.sh.nbank.de umfassende Erläuterungen und Hilfestellungen.