Bereits in unserem letzten Sonderrundschreiben hatten wir Sie über die neue „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“ als neues Förderinstrument des Bundes zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie unterrichtet. Die hier geltende Förderrichtlinie wurde seitens des Wirtschaftsministeriums noch einmal überarbeitet und aktualisiert. Die nunmehr gültige aktuelle Version vom 13.07.2020 können Sie hier herunterladen.