Die bereits in unserem letzten Sonderrundschreiben Nr. 6 / 2021 vorgestellte Arbeitsschutzverordnung mit den Regelungen zum Homeoffice ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 27. Januar 2021 in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis zum 15. März 2021. Die Arbeitsschutzverordnung können Sie hier herunterladen.
Das Bundesarbeitsministerium bietet auf seiner Webseite FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung an. Diese finden Sie hier: