Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 21. Dezember 2021

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Am gestrigen Dienstag (21.12.2021) führte Bundeskanzler Olaf Scholz gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die mit Spannung erwartete Videoschaltkonferenz durch.

Brisant wurde die Videoschaltkonferenz offenbar durch das Verhalten von Herrn Lothar Wieler als Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI). Das RKI hatte am Dienstag kurz vor der verabredeten Videoschaltkonferenz ein eigenes, zuvor nicht abgestimmtes, Papier vorgelegt und darin konkrete Maßnahmen wie starke Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Restaurants und Bars sowie längere Weihnachtsferien gefordert.

Damit stellte sich Wieler offen gegen den einstimmigen Expertenrat vom vergangenen Sonntag (19.12.2021), der Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene gefordert hatte, aber von weiteren Schließungen absah. Dem Expertenrat gehört auch Herr Wieler selber an, welcher dem einstimmigen Votum zuvor so zugestimmt haben muss.

Herr Scholz soll dazu gleich zu Beginn der Konferenz klargestellt haben, dass die Grundlage für die Konferenz die Einschätzungen des Expertenrats der Bundesregierung und nicht die des RKI ist.

Den konkreten Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 21. Dezember 2021 können Sie hier herunterladen.

Dabei beinhaltet der Beschluss unter anderem nachfolgendes:

  • Für die Festtage mit Familie und Freunden sollen sich möglichst alle Bürger testen. „Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.“
  • Große Silvester-Feiern fallen aus: Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 dürfen sich nur noch 10 Personen treffen (geimpft/genesen). Kinder unter 14 zählen dabei nicht mit. Wer nicht geimpft ist, darf sich höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
  • Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr. Raketen und Böller dürfen nicht verkauft werden. Vom Zünden von Feuerwerken wird „dringend abgeraten“.
  • Clubs und Discotheken werden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 geschlossen.
  • Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 finden „überregionale Großveranstaltungen“ (z. B. Fußballspiele) nur noch ohne Zuschauer statt.
  • Die allgemeine Impfpflicht soll schneller kommen, ein Zeitplan „kurzfristig“ vorgelegt werden.
  • Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden aufgefordert, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können.
  • Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Die Härtefallhilfen, inklusive der Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden.

Die Vereinbarung stellt bundesweit den einheitlichen Mindeststandard dar. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern der getroffene Beschluss vom 21.12.2021 keine abweichende Festlegung trifft. 

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Wirtschaftshilfen für die betroffenen Branchen sollen bereits vorbereitet werden.