Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) veröffentlicht jedes Jahr die Zahlen zur betrieblichen Interessenvertretung. Diese Befunde beruhen auf der Befragung von rund 15.500 Betrieben aller Wirtschaftszweige und Größenklassen im Rahmen des jährlichen IAB-Betriebspanels.
Die Ergebnisse sind repräsentativ für rund 2,1 Millionen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Insgesamt sind in diesen Betrieben knapp 42,5 Millionen Personen beschäftigt. Das Betriebsverfassungsgesetz, welches die betriebliche Mitbestimmung regelt, greift ab einer Betriebsgröße von fünf Beschäftigten. Etwa sechs von zehn Betrieben fallen unter diese Betriebsgrößenschwelle, 7 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Beschäftigten. Die folgende Zusammenfassung bezieht sich daher auf Betriebe mit 5 Mitarbeitenden oder mehr.
Die grafische Darstellung zur betrieblichen Mitbestimmung 2023 über alle Branchen und Betriebsgrößen können Sie hier herunterladen.
Zusammenfassenden kann für das Jahr 2023 festgestellt werden, dass insgesamt 10 Prozent aller Betriebe in Deutschland, ähnlich wie in den Vorjahren (11 Prozent), eine betriebliche Interessenvertretung mittels Betriebs- oder Personalrats aufgewiesen haben. Der Anteil der Beschäftigten, die in Betrieben mit einem Betriebs- oder Personalrat arbeiteten, lag bei 43 Prozent und fiel damit 2 Prozentpunkte geringer aus als im Vorjahr. In 8 Prozent der Betriebe fand wie im Vorjahr eine betriebliche Interessenvertretung durch eine alternative Mitarbeitendenvertretung statt, dort waren 14 Prozent aller Beschäftigten tätig. Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einer Abnahme von einem Prozentpunkt.
In West- und Ostdeutschland fiel der Anteil der Betriebe mit einer betrieblichen Interessenvertretung durch Betriebs- und Personalräte im Jahr 2023 mit 10 Prozent identisch hoch aus und verringerte sich in beiden Landesteilen um jeweils einen Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr. In diesen Betrieben sind in Westdeutschland 44 Prozent und in Ostdeutschland 40 aller Beschäftigten tätig. Gegenüber dem Vorjahr sank dieser Anteil in West um 2 Prozentpunkte, in Ost um 4 Prozentpunkte.
Alternative Mitarbeitervertretungen waren im Jahr 2023 in Westdeutschland in 9 Prozent aller Betriebe mit 14 Prozent aller Beschäftigten etabliert. In Ostdeutschland lagen diese Anteile bei 7 Prozent der Betriebe mit 16 Prozent der Beschäftigten. Im Vergleich zum Vorjahr waren in Westdeutschland diesbezüglich kaum Veränderungen erkennbar. In Ostdeutschland stieg hingegen der Anteil der Betriebe um 1 Prozentpunkt und damit der Anteil der betroffenen Beschäftigten um drei Prozentpunkte.
Das IAB weist abschließend darauf hin, dass trotz der tendenziell rückläufigen Entwicklung die betriebliche Mitbestimmung eine wichtige Rolle im deutschen Beschäftigungssystem spiele.