Jetzt hat auch der Bundesrat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz in der Form wie es im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war zugestimmt.
Zuvor hatte bereits der Bundestag am 11.05.2023 den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend geändert.
Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren nunmehr abgeschlossen. Das Gesetz kann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.
Behörden und Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen nach dem Gesetz interne Meldestellen für Hinweisgeber einrichten.