Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 6. August 2025 den Entwurf eines Bundestariftreuegesetzes (BTTG) beschlossen. Der Gesetzentwurf ist fälschlicherweise weiterhin als Referentenentwurf tituliert. Den beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier herunterladen.
Der Regierungsentwurf ist gegenüber dem Referentenentwurf vom 22. Juli 2025 in wesentlichen Punkten unverändert geblieben.
Neu aufgenommen wurde
▪ die Ausnahme des Gesetzes für die Vergabe und Ausführung verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge im Sinne von § 104 GWB.
Weggefallen ist
▪ die Verpflichtung einer Vereinigung von Arbeitgebern bzw. Gewerkschaften, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Verlangen die Zahl der von den tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigten und in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Mitglieder mitzuteilen.
Umbenannt wurde außerdem das in § 10 geregelte Präqualifizierungsverfahren in Zertifizierungsverfahren. Hier wurde außerdem aufgenommen, dass das BMAS ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates näher zu bestimmen, welche Anforderungen an die Eignung eines Zertifikates im Sinne des § 10 Abs. 1 zu stellen sind und wie das Verfahren zur Ausstellung des Zertifikats durchzuführen ist. Das Bundeskabinett hat in derselben Sitzung auch das sog. Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es im Wesentlichen, die Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Bewertung der BDA:
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält gegenüber dem Regierungsentwurf der vergangenen Legislaturperiode zwar einige Verbesserungen. Die Erhöhung der Anwendungsgrenze für das Bundestariftreuegesetz, die Differenzierung der einzuhaltenden Arbeitsbedingungen nachAuftragsdauer, die Beschränkung von Nachweispflichten und Kontrollen sind Schritte in Richtung Bürokratieerleichterungen. Diese Ansätze greifen aber nicht weit genug. Das BTTG bleibt ein bürokratisches Tarifzwangsgesetz, dass Wirtschaft zur Unzeit unnötig belastet. Es greift tief in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie ein und führt faktisch zu einem rechtlich fragwürdigen Tarifzwang. Zu Recht hat daher auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner anliegenden Stellungnahme wesentliche Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf geäußert.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren:
Der Gesetzentwurf wird im Folgenden dem Bundesrat zu einer ersten Beratung übermittelt. Das weitere parlamentarische Verfahren ist wie folgt geplant:
- Bundesrat 1. Durchgang 26. September 2025
- Kabinettbeschluss Gegenäußerung 1. Oktober 2025
- Bundestag 1. Lesung 9. Oktober 2025
- Anhörung 3. November 2025
- Bundestag 2./3. Lesung 6. November 2025
- Bundesrat 2. Durchgang 19. Dezember 2025